941
APGLAPG
CH-BL
§ 30 Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) - Angebot für betreutes Wohnen
Planung und Versorgung - Betreutes Wohnen
§ 30 APG · Angebot für betreutes Wohnen
1. Die Versorgungsregionen fördern Angebote für betreutes Wohnen.