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941 APGLAPG CH-BL

§ 30 Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) - Angebot für betreutes Wohnen

Planung und Versorgung - Betreutes Wohnen
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§ 30 APG · Angebot für betreutes Wohnen

1. Die Versorgungsregionen fördern Angebote für betreutes Wohnen.

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