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941.14 CH-BL

§ 8 Vertrag betreffend Leistungen und Tarife bei Aufenthalt im Pflegeheim im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung KVG (Pflegeheimtarifvertrag des Kantons Basel-Landschaft) - Abgabe von Mitteln und Gegenständen

Allgemeine Bestimmungen
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§ 8 Pflegeheimtarifvertrag des Kantons Basel-Landschaft · Abgabe von Mitteln und Gegenständen

1. Pflegeheime: Die Abgabe von Mitteln und Gegenständen ist in der vereinbarten Tagespauschale gemäss Artikel 6 dieses Vertrages inbegriffen. Die Pflegeheime dürfen keine Mittel und Gegenstände separat verrechnen.

2. Übrige Leistungserbriger: es gelten die Bestimmungen gemäss MiGeL-Liste.

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