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941.14 CH-BL

§ 7 Vertrag betreffend Leistungen und Tarife bei Aufenthalt im Pflegeheim im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung KVG (Pflegeheimtarifvertrag des Kantons Basel-Landschaft) - Arztkosten sowie von Ärztinnen und Ärzten veranlasste Kosten

Allgemeine Bestimmungen
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§ 7 Pflegeheimtarifvertrag des Kantons Basel-Landschaft · Arztkosten sowie von Ärztinnen und Ärzten veranlasste Kosten

1. Die Arztkosten und die von Ärztinnen und Ärzten veranlassten Kosten werden zusätzlich zu den Tagespauschalen vergütet. Die von Ärztinnen und Ärzten veranlassten Kosten (Medikamente, Analysen, Hilfsmittel, Therapien, etc.) werden nur vergütet, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

2. Die Vergütung richtet sich nach den gültigen Verträgen mit den entsprechenden Leistungserbringern.

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