§ 3 Vertrag betreffend Leistungen und Tarife bei Aufenthalt im Pflegeheim im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung KVG (Pflegeheimtarifvertrag des Kantons Basel-Landschaft) - Pflegebedarfsstufen
§ 3 Pflegeheimtarifvertrag des Kantons Basel-Landschaft · Pflegebedarfsstufen
1. Die Bedarfsabklärung wird mit einheitlichen anerkannten Instrumenten durch entsprechend geschulte Mitarbeitende vorgenommen. Das Ergebnis der Bedarfsabklärung wird auf einem einheitlichen Formular festgehalten.
2. Die Versicherer erbringen Leistungen für die Bewohner und Bewohnerinnen gemäss den in Ziffer 1 genannten Bestimmungen.
3. Die Leistungen der Versicherer werden nach Pflegebedarfsstufen gemäss BESA (Version 2.0 oder höher) unterschieden. Bis zum 31.12.2009 gelten folgende Pflegebedarfsstufen
1. BESA-Punkte von 0 bis 0: Pflegebedarfsstufe 0
2. BESA-Punkte von 1 bis 15: Pflegebedarfsstufe 1
3. BESA-Punkte von 16 bis 30: Pflegebedarfsstufe 2
4. BESA-Punkte von 31 bis 50: Pflegebedarfsstufe 3
5. BESA-Punkte von 51: Pflegebedarfsstufe 4
4. Die BESA-Punkte-Verteilung auf die einzelnen Pflegebedarfsstufen weicht gegenüber der in vielen Kantonen üblichen Zuordnung ab. Die Stufen werden ab dem 1.1.2010 wie folgt angepasst
1. BESA-Punkte von 0 bis 0: Pflegebedarfsstufe 0
2. BESA-Punkte von 1 bis 11: Pflegebedarfsstufe 1
3. BESA-Punkte von 12 bis 26: Pflegebedarfsstufe 2
4. BESA-Punkte von 27 bis 44: Pflegebedarfsstufe 3
5. BESA-Punkte von 45: Pflegebedarfsstufe 4