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941.11 APV CH-BL

§ 2 Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung (APV) - Bewilligungsgesuch für ambulante Einrichtungen

Bewilligung, Aufsicht und Qualität
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§ 2 APV · Bewilligungsgesuch für ambulante Einrichtungen

1. Das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung für eine Organisation der spitalexternen Krankenpflege (Spitex) oder einer intermediären Einrichtung nach dem Altersbetreuungs- und Pflegegesetz muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten

a. Angaben über die Rechtsform der Organisation sowie gegebenenfalls Statuten;

b. Betriebskonzept mit Angaben über die Organisations- und Führungsstruktur sowie bei intermediären Einrichtungen über die Anzahl Plätze;

c. Betreuungs- und Pflegekonzept;

d. Personalien und aktueller Strafregisterauszug der für die Leitung der Institution verantwortlichen Person;

e. Personalien, Qualifikation und Strafregisterauszug der für die Pflege fachlich verantwortlichen Person sowie deren Stellvertretung;

f. Stellenplan inklusive Angaben zu Stellenprozenten und Qualifikationen des Personals;

g. Nachweis des Qualitätssicherungssystems;

h. Hygienekonzept;

i. Bestätigung über den Anschluss an die Ombudsstelle;

j. Nachweis der Haftpflichtversicherung;

k. Angaben zur pharmazeutischen Betreuung, wenn eine Hausapotheke geführt wird;

l. für intermediären Einrichtungen ein Notfallkonzept.

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