§ 2 Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung (APV) - Bewilligungsgesuch für ambulante Einrichtungen
§ 2 APV · Bewilligungsgesuch für ambulante Einrichtungen
1. Das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung für eine Organisation der spitalexternen Krankenpflege (Spitex) oder einer intermediären Einrichtung nach dem Altersbetreuungs- und Pflegegesetz muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten
a. Angaben über die Rechtsform der Organisation sowie gegebenenfalls Statuten;
b. Betriebskonzept mit Angaben über die Organisations- und Führungsstruktur sowie bei intermediären Einrichtungen über die Anzahl Plätze;
c. Betreuungs- und Pflegekonzept;
d. Personalien und aktueller Strafregisterauszug der für die Leitung der Institution verantwortlichen Person;
e. Personalien, Qualifikation und Strafregisterauszug der für die Pflege fachlich verantwortlichen Person sowie deren Stellvertretung;
f. Stellenplan inklusive Angaben zu Stellenprozenten und Qualifikationen des Personals;
g. Nachweis des Qualitätssicherungssystems;
h. Hygienekonzept;
i. Bestätigung über den Anschluss an die Ombudsstelle;
j. Nachweis der Haftpflichtversicherung;
k. Angaben zur pharmazeutischen Betreuung, wenn eine Hausapotheke geführt wird;
l. für intermediären Einrichtungen ein Notfallkonzept.