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941.11 APV CH-BL

§ 1 Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung (APV) - Bewilligungsgesuch für stationäre Einrichtungen

Bewilligung, Aufsicht und Qualität
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§ 1 APV · Bewilligungsgesuch für stationäre Einrichtungen

1. Das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung für eine stationäre Einrichtung nach dem Altersbetreuungs- und Pflegegesetz muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten

a. Angaben über die Rechtsform der Organisation sowie gegebenenfalls Statuten oder Stiftungsurkunde;

b. Betriebskonzept mit Angaben über die Organisations- und Führungsstruktur sowie über die Anzahl Plätze;

c. Betreuungs- und Pflegekonzept;

d. Personalien und Strafregisterauszug der für die Leitung der Institution verantwortlichen Person;

e. Personalien, Qualifikation und Strafregisterauszug der für die Pflege fachlich verantwortlichen Person sowie deren Stellvertretung;

f. Stellenplan inklusive Angaben zu Stellenprozenten und Qualifikation des Personals;

g. Nachweis des Qualitätssicherungssystems;

h. Hygienekonzept;

i. Angaben zur ärztlichen Betreuung;

j. Angaben zur pharmazeutischen Versorgung;

k. Notfallkonzept;

l. Bestätigung über den Anschluss an die Ombudsstelle;

m. Nachweis der Haftpflichtversicherung.

Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung (APV) - Bewilligungsgesuch für stationäre Einrichtungen § 2 APV →

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