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934.12 CH-BL

§ 4 Vereinbarung über Dienstleistungen der Sanität Basel auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft (Vereinbarung Sanitätsdienst) - Einsatzstrategie

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§ 4 Vereinbarung Sanitätsdienst · Einsatzstrategie

1. Mittel, Qualität und Betrieb richten sich, je nach Einsatzart, nach den Definitionen und Weisungen des Interverbandes für Rettungswesen (IVR).

2. Die Interventionszeiten sind aktuell vom IVR definiert und betragen in 90% der Fälle maximal 15 Minuten für D1- und D2-Einsätze.

3. Zielspitäler sind primär die Kantonsspitäler des Kantons Basel-Landschaft, das UKBB (an 2 Standorten) und die Kantonale Psychiatrische Klinik Liestal gemäss ihrer Gebietszuteilung.

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