934.12
CH-BL
§ 10 Vereinbarung über Dienstleistungen der Sanität Basel auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft (Vereinbarung Sanitätsdienst) - Schlussbestimmungen
§ 10 Vereinbarung Sanitätsdienst · Schlussbestimmungen
1. Diese Vereinbarung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2007 in Kraft.
2. Diese Vereinbarung wird in 4 Originalen gefertigt und unterzeichnet. Beide Vereinbarungspartner erhalten je 2 Originale.