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934.12 CH-BL

§ 10 Vereinbarung über Dienstleistungen der Sanität Basel auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft (Vereinbarung Sanitätsdienst) - Schlussbestimmungen

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§ 10 Vereinbarung Sanitätsdienst · Schlussbestimmungen

1. Diese Vereinbarung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2007 in Kraft.

2. Diese Vereinbarung wird in 4 Originalen gefertigt und unterzeichnet. Beide Vereinbarungspartner erhalten je 2 Originale.

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