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934.11 CH-BL

§ 7 Verordnung über die Organisation des Kranken- und Rettungstransports - Rettungstransporte

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§ 7 Verordnung über die Organisation des Kranken-, Rettungs- und Leichentransports · Rettungstransporte

1. Das Gebiet des Kantons Basel-Landschaft wird für die terrestrischen Rettungstransporte in die Einsatzgebiete gemäss Anhang I aufgeteilt. Die für diese Einsatzgebiete gemäss vertraglicher Absprache zuständigen privaten Transportdienste sind von der Direktion in den Anhang I zu integrieren.

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