934.11
CH-BL
§ 7 Verordnung über die Organisation des Kranken- und Rettungstransports - Rettungstransporte
§ 7 Verordnung über die Organisation des Kranken-, Rettungs- und Leichentransports · Rettungstransporte
1. Das Gebiet des Kantons Basel-Landschaft wird für die terrestrischen Rettungstransporte in die Einsatzgebiete gemäss Anhang I aufgeteilt. Die für diese Einsatzgebiete gemäss vertraglicher Absprache zuständigen privaten Transportdienste sind von der Direktion in den Anhang I zu integrieren.