Art. 4 Statuten des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (Spitalstatut UKBB) - Geschäftsleitung
Art. 4 Spitalstatut UKBB · Geschäftsleitung
1. Die Geschäftsleitung besteht aus mindestens 4 Mitgliedern. Sie ist das geschäftsführende Organ des UKBB. Es gehören ihr an: die Direktorin/der Direktor, welche/welcher den Vorsitz innehat, mindestens eine Chefärztin/ein Chefarzt bzw. Leitende Ärztin/Leitender Arzt, die Leiterin/der Leiter Pflegedienst und die Leiterin/ der Leiter Finanzen.
2. Die Geschäftsleitung ist zuständig für die Umsetzung der Vorgaben und Beschlüsse des Kinderspitalrates. Sie führt und koordiniert die Tätigkeit aller Bereiche und trägt die Gesamtverantwortung.
3. Die Geschäftsleitung hat insbesondere die folgenden Aufgaben und ist dafür dem Kinderspitalrat verantwortlich
a. Die Vorsitzende/Der Vorsitzende der Geschäftsleitung vertritt zusammen mit der Präsidentin/dem Präsidenten des Kinderspitalrates das UKBB nach aussen.
b. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung der Leistungsaufträge und die Erreichung der festgelegten Ziele.
c. Sie ist für die wirtschaftliche Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel verantwortlich.
d. Sie entscheidet über die Stellendotation.
e. Die Geschäftsleitung richtet ein innerbetriebliches Kontrollsystem (IKS) ein, erstellt ein Qualitätssicherungssystem für die Leistungen des UKBB und informiert den Kinderspitalrat regelmässig.
f. Sie legt dem Kinderspitalrat die Entwürfe für das Budget und den Investitionsplan vor.
g. Sie erstellt zuhanden des Kinderspitalrates den Jahresbericht und die Jahresrechnung.
h. Sie garantiert eine patientenorientierte Betriebsführung.
i. Sie ist verantwortlich für die Zuteilung der Betten nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten innerhalb des Spitals.
j. Sie ist verantwortlich für die Umsetzung der Personal- und Ausbildungspolitik.
k. Sie erlässt organisatorische Grundsätze.
l. Sie beruft regelmässig die Spitalkonferenz (d.h. Vertreter der oberen Führungsfunktionen und Stabstellen) ein.
m. Sie ist verantwortlich für die Formulierung von Investitions- und Beschaffungspolitik.
n. Zusammen mit dem Kinderspitalrat ist sie zuständig für die Festlegung und Durchsetzung einer Informationspolitik.
o. Sie setzt interdisziplinäre Kommissionen und Arbeitsgruppen ein.
p. Sie legt die Unterschriftenregelung für den Spitalbetrieb fest.
q. Sie ist verantwortlich für die bauliche und betriebliche Sicherheit.
r. Die Geschäftsleitung richtet ein innerbetriebliches Kontrollsystem (IKS) ein, erstellt ein Qualitätssicherungssystem für die Leistungen des UKBB und informiert den Kinderspitalrat regelmässig.
s. Sie legt dem Kinderspitalrat die Entwürfe für das Budget und den Investitionsplan vor.
t. Sie erstellt zuhanden des Kinderspitalrates den Jahresbericht und die Jahresrechnung.