932.4
CH-BL
§ 14 Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) - Finanzierung
§ 14 Kinderspitalvertrag · Finanzierung
1. Das UKBB finanziert seine Aufwendungen insbesondere durch
a. Entgelte für Dienstleistungen;
b. Entgelte für Lehr- und Forschungsleistungen von Hochschulen;
c. Entgelte für gemeinwirtschaftliche und weitere Leistungen;
d. Zinserträge.