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931.11 SpiVV CH-BL

§ 5 Verordnung zum Spitalversorgungsgesetz (SpiVV) - Qualitätssicherung

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§ 5 SpiVV · Qualitätssicherung

1. Das Spital verfügt über ein Qualitätsmanagementkonzept mit Angaben zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, welches eine nachhaltige Qualitätsentwicklung sicherstellt.

2. Ausserdem enthält das Konzept folgende Qualitätsnachweise

a. Anforderungen an Hygiene und Infektiologie,

b. Betrieb eines spitalweiten Critical Incident Reporting Systems (CIRS),

c. Betrieb eines hausinternen Beschwerde- und Rückmeldesystems für Patienten und Angehörige.

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