§ 1 Verordnung zum Spitalversorgungsgesetz (SpiVV) - Bewilligungsgesuch für ein Spital
§ 1 SpiVV · Bewilligungsgesuch für ein Spital
1. Das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung für ein Spital nach dem Spitalversorgungsgesetz muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten
a. Angaben über die Rechtsform der Organisation sowie den Handelsregisterauszug;
b. Betriebskonzept mit Angaben über die Organisations- und Führungsstruktur sowie die medizinischen und fachlichen Zielsetzungen;
c. Unterlagen, welche die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausrüstungen des Betriebs beschreiben;
d. Personalien und Strafregisterauszug der für die Gesamtleitung des Spitals verantwortlichen Person;
e. Personalien, Qualifikation und Strafregisterauszug der für die ärztliche Leitung des Spitals verantwortlichen Person sowie deren Stellvertretung;
f. Stellenplan, der die Personalsituation aufzeigt;
g. Nachweis des Qualitätssicherungssystems;
h. Angaben zur pharmazeutischen Versorgung;
i. Notfallkonzept;
j. Nachweis der Haftpflichtversicherung.