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§ 17 Spitalgesetz - Rechnungswesen und Controlling

Finanzen
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§ 17 Spitalgesetz · Rechnungswesen und Controlling

1. Die Unternehmen führen die Rechnung nach einem allgemein anerkannten Rechnungslegungsstandard, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

2. Die Unternehmen führen die Betriebsrechnung nach den Vorgaben des KVG und dessen Ausführungsbestimmungen.

3. Das Controlling richtet sich nach der Verordnung vom 2. Juni 2009 über das Controlling der Beteiligungen.

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