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EGCC
CH-BL
§ 15 Spitalgesetz - Finanzierung
Finanzen
§ 15 Spitalgesetz · Finanzierung
1. Die Unternehmen finanzieren ihre Aufwendungen insbesondere durch
a. Einnahmen aus der Leistungserstellung;
b. Eigenleistungen;
c. Zinserträge;
d. Eigenkapital;
e. Fremdkapital.
2. Die Unternehmen können Fremdkapital aufnehmen.