930.133
CH-BL
§ 21 Vertrag für die stationäre Behandlung von grundversicherten Patienten (Spitaltaxvertrag stationär) - Kündigung / Vertragsdauer
Schlussbestimmungen
§ 21 Spitaltaxvertrag stationär · Kündigung / Vertragsdauer
1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Er kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils auf den 31. Dezember gekündigt werden. Für den Rücktritt gelten dieselben Fristen (vorbehalten bleiben die Vorschriften über den Rücktritt bei neuen Tagesvollpauschalen gemäss Ziffer 2.10).
2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, innert nützlicher Frist seit der Kündigung Verhandlungen aufzunehmen.