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930.133 CH-BL

§ 2 Vertrag für die stationäre Behandlung von grundversicherten Patienten (Spitaltaxvertrag stationär) - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Spitaltaxvertrag stationär · Zweck

1. Dieser Vertrag regelt für die Vertragspartner verpflichtend den Beitritt beziehungsweise den Rücktritt vom Vertrag, das Kostengutspracheverfahren, die Garantie und die Leistungen der Versicherer, den Rechnungs- und Zahlungsmodus, die Bekanntgabe der notwendigen medizinischen Angaben, das Verfahren bei der Festsetzung der Tagesvollpauschale und deren Inhalt.

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