§ 16 Vertrag für die stationäre Behandlung von grundversicherten Patienten (Spitaltaxvertrag stationär) - Rechnung, Zahlung und Austrittsdiagnose
§ 16 Spitaltaxvertrag stationär · Rechnung, Zahlung und Austrittsdiagnose
1. Das Spital stellt dem Versicherer in der Regel innert 30 Tagen nach Entlassung der Patientin / des Patienten Rechnung. Bei längerem Aufenthalt erfolgt die Rechnungstellung mindestens quartalsweise. Zwischenrechnungen sind als solche deutlich zu kennzeichnen.
2. Kosten, die nach erfolgter Rechnungstellung bekannt werden, können nachbelastet werden (sofern sie nicht in der Vollpauschale enthalten sind).
3. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Davon ausgenommen sind Beanstandungen, welche einen Zahlungsaufschub ausschliesslich für die beanstandeten Leistungen bewirken.
4. Die Zahlung erfolgt mit ESR oder mit einem gleichwertigen elektronischen Verfahren.
5. Der Versicherer hat Anspruch auf die Austrittsdiagnose gemäss Ziffer 2.9, vorbehalten bleiben erhärtete datenschutzrechtliche Bestimmungen.