930.133
CH-BL
§ 10 Vertrag für die stationäre Behandlung von grundversicherten Patienten (Spitaltaxvertrag stationär) - Kostengutsprache: Tagesvollpauschale
Kostengutsprache, Tarifierung, Abrechnung und Zahlung
§ 10 Spitaltaxvertrag stationär · Kostengutsprache: Tagesvollpauschale
1. Die Versicherer leisten für Pflichtleistungen gemäss KVG unter Berücksichtigung von Artikel 9 KVV bei Akutspitalbedürftigkeit für die Tagesvollpauschale gemäss Anhang 1 und weitere Leistungen gemäss Anhang 2 die volle Garantie.
2. Ferner wird bestimmt
a. Für die Eintritts- und Austrittstage gilt die ganze Tagesvollpauschale.
b. Der Spitalaufenthalt von gesunden Säuglingen ist mit der Tagesvollpauschale der Mutter abgegolten. Bei kranken Säuglingen kommt für diese eine Tagesvollpauschale zusätzlich zur Anwendung.
3. Bei befristeten Entlassungen gilt folgende Regelung: Für den Austrittstag und für den Rückkehrtag ist die volle Taxe zu berechnen.