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930.132 CH-BL

§ 9 Vertrag für die ambulante Behandlung (Spitaltaxvertrag ambulant) - Kostengutspracheverfahren

Tarifierung, Abrechnung und Zahlung
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§ 9 Spitaltaxvertrag ambulant · Kostengutspracheverfahren

1. Seitens der Spitäler wird keine Kostengutsprache eingeholt; ausgenommen sind Fälle (z.B. SL, MiGeL), in welchen eine Kostengutsprache vorgeschrieben ist.

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