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930.132 CH-BL

§ 4 Vertrag für die ambulante Behandlung (Spitaltaxvertrag ambulant) - Beitrittsverfahren

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 Spitaltaxvertrag ambulant · Beitrittsverfahren

1. santésuisse fordert die Versicherer dokumentiert und begründet zum Beitritt zu diesem Vertrag auf.

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