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930.132 CH-BL

§ 18 Vertrag für die ambulante Behandlung (Spitaltaxvertrag ambulant) - Vertragsunterzeichnung

Schlussbestimmungen
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§ 18 Spitaltaxvertrag ambulant · Vertragsunterzeichnung

1. Dieser Vertrag wird sechsfach ausgefertigt und unterzeichnet (1 Expl. an die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, je 1 Expl. an die Spitäler, 1 Expl. an santésuisse).

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