930.001
CH-BL
§ 8 Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung - Aufgaben
Organisation und Verfahren der interkantonalen Planung - Fachkommission
§ 8 Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung · Aufgaben
1. Die Vereinbarungskantone setzen eine Fachkommission ein, welche bei anstehenden wesentlichen Änderungen der Spitallisten oder weiteren planerischen Massnahmen, die Beschlüsse der Regierungsräte erfordern, eine Stellungnahme zuhanden der Regierungen der Vereinbarungskantone erarbeitet.
2. Die Fachkommission unterstützt auf Anfrage das zuständige Departement und die zuständige Direktion bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und gibt Empfehlungen ab.
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Vertragsparteien
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