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930.001 CH-BL

§ 17 Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung - Finanzierung

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§ 17 Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung · Finanzierung

1. Die aus dieser Vereinbarung entstehenden Kosten werden von den beiden Kantonen hälftig getragen.

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