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928.13 KSKCKMSSO CH-BL

§ 3 Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen (KSK) über den Taxpunktwert

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§ 3 Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen (KSK) über den Taxpunktwert

1. Verhandlungen über allfällige Änderungen des Taxpunktwertes werden gemeinsam mit der MTK geführt.

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