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928.13 KSKCKMSSO CH-BL

§ 1 Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen (KSK) über den Taxpunktwert

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§ 1 Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen (KSK) über den Taxpunktwert

1. Der Taxpunktwert wird mit Wirkung ab 1. Juli 1991 auf 4.35 Fr. festgesetzt.

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