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928.11 CH-BL

Art. 7 Vertrag zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft und der Union Schweizerischer Krankenkassenverbände

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Art. 7 Vertrag zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft und der Union Schweizerischer Krankenkassenverbände

1. Die Krankenkassen gewähren ihren Versicherten freie Wahl unter den Zahnärzten, welche Behandlungen entsprechend diesem Vertrag übernehmen.

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