928.11
CH-BL
Art. 7 Vertrag zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft und der Union Schweizerischer Krankenkassenverbände
Art. 7 Vertrag zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft und der Union Schweizerischer Krankenkassenverbände
1. Die Krankenkassen gewähren ihren Versicherten freie Wahl unter den Zahnärzten, welche Behandlungen entsprechend diesem Vertrag übernehmen.