928.11
CH-BL
Art. 11 Vertrag zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft und der Union Schweizerischer Krankenkassenverbände
Art. 11 Vertrag zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft und der Union Schweizerischer Krankenkassenverbände
1. Die Vertragsparteien vereinbaren Form und Umfang eines Rechnungsformulars, auf dem die Pflichtleistungen, die Diagnose, Art und Zeit der Behandlung und Taxierung deutlich ersichtlich sind, so dass Pflicht- und Nichtpflichtleistungen genau ausgeschieden werden können.