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926.21 CH-BL

Art. 2 Vereinbarung über den Taxpunktwert - Inkrafttreten und Ablauf

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Art. 2 Vereinbarung über den Taxpunktwert · Inkrafttreten und Ablauf

1. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt.

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