926.21
CH-BL
Art. 2 Vereinbarung über den Taxpunktwert - Inkrafttreten und Ablauf
Art. 2 Vereinbarung über den Taxpunktwert · Inkrafttreten und Ablauf
1. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt.