Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
926.21 CH-BL

Art. 1 Vereinbarung über den Taxpunktwert - Taxpunktwert

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Art. 1 Vereinbarung über den Taxpunktwert · Taxpunktwert

1. Der Taxpunktwert ab 1. Januar 2000 beträgt 0.95 Fr.

Taxpunktwert Art. 2 Vereinbarung über den Taxpunktwert →

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