Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
923.11 CH-BL

§ 2 Vereinbarung über den Taxpunktwert (Ärztetarif)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (3 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Ärztetarif

1. Dieser Betrag basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise von 122 Punkten.

← § 1 Ärztetarif Vereinbarung über den Taxpunktwert (Ärztetarif) § 3 Ärztetarif →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →