923.11
CH-BL
§ 2 Vereinbarung über den Taxpunktwert (Ärztetarif)
§ 2 Ärztetarif
1. Dieser Betrag basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise von 122 Punkten.
1. Dieser Betrag basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise von 122 Punkten.