Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
923.11 CH-BL

§ 1 Vereinbarung über den Taxpunktwert (Ärztetarif)

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§ 1 Ärztetarif

1. Der Taxpunktwert wird auf den 1. Oktober 1982 auf 3.75 Fr. festgelegt.

Vereinbarung über den Taxpunktwert (Ärztetarif) § 2 Ärztetarif →

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