Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
923 CH-BL

Kanton Basel-Landschaft 923

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Landschaft
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (4 Artikel)

1. Als kantonaler Tarif der ärztlichen Leistungen für die Behandlung der bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt in Luzern obligatorisch Versicherten gilt der jeweils zwischen dieser Anstalt und der Ärztegesellschaft des Kantons Basel-Landschaft vereinbarte Tarif.

1. Für die Berechnung der Arzneien ist die jeweils geltende Arzneitaxe für die Lieferung an die eidgenössische Militärverwaltung als Mindestbetrag massgebend.

2. Die in der Arzneitaxe bestimmten Ansätze können um höchstens zehn Prozent erhöht werden.

1. Die von der Unfallversicherungsanstalt abgeschlossenen Tarifverträge sind in je drei Exemplaren dem Regierungsrat zur Genehmigung einzureichen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →