921.91
CH-BL
§ 7 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen
§ 7 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen
1. Die Klinik stellt der Kasse in der Regel innert 30 Tagen nach Entlassung des Patienten Rechnung. Bei längerem Aufenthalt erfolgt die Rechnungsstellung periodisch. Kosten, die nach erfolgter Rechnungsstellung bekannt werden, können nachbelastet werden. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.