921.91
CH-BL
§ 5 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen
§ 5 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen
1. Ein allfälliger Pflegezuschlag für Patienten, die Bezüger einer Hilflosenentschädigung gemäss der Bundesgesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sind, wird von den Kassen nicht übernommen.