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921.91 CH-BL

§ 4 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen

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§ 4 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen

1. Bei Unfällen garantiert die Kasse nur, wenn der Patient gegen das betreffende Unfallereignis versichert ist.

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