921.91
CH-BL
§ 4 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen
§ 4 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen
1. Bei Unfällen garantiert die Kasse nur, wenn der Patient gegen das betreffende Unfallereignis versichert ist.