921.91
CH-BL
§ 3 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen
§ 3 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen
1. Zusätzlich zur Tagespauschale garantieren die Kassen der Klinik die Anschaffungskosten für Endoprothesen und für verlangte ausführliche Berichte.
2. Die Klinik ist berechtigt, den Patienten nur für folgendes direkt Rechnung zu stellen: Kosten der persönlichen Bedürfnisse, Krankentransportkosten und Auslagen für Begleitungen, Patientenbehelfe wie Prothesen, Stöcke und andere Hilfsmittel, die Kosten der auf Wunsch des Patienten oder seiner Angehörigen zugezogenen klinikfremden Ärzte, Reparaturkosten bei Sachbeschädigungen und zahnärztliche Leistungen.