921.91
CH-BL
§ 2 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen
§ 2 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen
1. Für die Eintritts- und Austrittstage gilt die volle Tagespauschale, ausgenommen für den Austrittstag bei Verlegung in eine andere Klinik. Für Urlaubstage darf keine Tagespauschale verrechnet werden.