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921.91 CH-BL

§ 2 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen

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§ 2 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen

1. Für die Eintritts- und Austrittstage gilt die volle Tagespauschale, ausgenommen für den Austrittstag bei Verlegung in eine andere Klinik. Für Urlaubstage darf keine Tagespauschale verrechnet werden.

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