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921.91 CH-BL

§ 13 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen

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§ 13 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen

1. Dieser Vertrag ist vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zu genehmigen. Er tritt rückwirkend auf den 1. Juli 1981 in Kraft.

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