921.91
CH-BL
§ 13 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen
§ 13 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen
1. Dieser Vertrag ist vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zu genehmigen. Er tritt rückwirkend auf den 1. Juli 1981 in Kraft.