921.91
CH-BL
§ 12 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen
§ 12 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen
1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Er kann ganz oder teilweise unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.