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921.91 CH-BL

§ 11 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen

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§ 11 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen

1. Allfällige Streitigkeiten der Vertragsparteien über Bestand, Auslegung und Anwendung dieses Vertrages sind gemäss den Bestimmungen des Gesetzes vom 22. Juni 1959/25. September 1972 über die Rechtspflege in Verwaltungs- und Sozialversicherungssachen sowie der Verordnung vom 21. Dezember 1972 betreffend die Gerichtsbarkeit in Sozialversicherungssachen zu entscheiden.

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