921.91
CH-BL
§ 1 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen
§ 1 Vertrag zwischen der Rennbahnklinik in Muttenz und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen
1. Der Vertrag bezieht sich auf Personen, die bei einer Kasse für Krankenpflege versichert sind und die als Patienten in die Allgemeine Abteilung der Klinik eintreten.
2. Nicht unter den Vertrag fallen Patienten, die in eine andere als die Allgemeine Abteilung eintreten.
3. Die Höhe der Tagesvollpauschale und die damit abgegoltenen Leistungen richten sich nach den jeweils für die Kantonsspitäler im Kanton Basel-Landschaft geltenden Bestimmungen.
4. Die Kassen sind berechtigt, den Versicherten einen Verpflegungskostenanteil von 30 Fr. täglich in Rechnung zu stellen.