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921.14 CH-BL

§ 3 Regierungsratsverordnung über den Rahmentarif für Ärzte und Krankenkassen

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§ 3 Regierungsratsverordnung über den Rahmentarif für Ärzte und Krankenkassen

1. Die Regierungsratsverordnung vom 29. Juni 1976 über die Festsetzung des Rahmentarifes für Ärzte und Krankenkassen wird aufgehoben.

2. Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1985 in Kraft.

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