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915 BGFAP CH-BL

§ 7 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG BGFAP) - Kompensationszahlung

Förderung der Leistungen im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegenden
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§ 7 EG BGFAP · Kompensationszahlung

1. Die Einrichtungen gemäss § 3 Abs. 1 sind verpflichtet, Kompensationszahlungen gemäss § 7 SpiVG und § 12 APG zu leisten, solange Programme im Sinn dieser Bestimmungen bestehen.

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