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BGFAP
CH-BL
§ 7 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG BGFAP) - Kompensationszahlung
Förderung der Leistungen im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegenden
§ 7 EG BGFAP · Kompensationszahlung
1. Die Einrichtungen gemäss § 3 Abs. 1 sind verpflichtet, Kompensationszahlungen gemäss § 7 SpiVG und § 12 APG zu leisten, solange Programme im Sinn dieser Bestimmungen bestehen.