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915 BGFAP CH-BL

§ 4 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG BGFAP) - Ausbildungskonzept

Förderung der Leistungen im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegenden
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§ 4 EG BGFAP · Ausbildungskonzept

1. Die Einrichtungen gemäss § 3 Abs. 1 erstellen zuhanden der zuständigen Direktion ein Ausbildungskonzept für die praktische Ausbildung im Bereich der Pflege. Das Ausbildungskonzept muss vorgängig durch die betriebliche Abteilung Bildung der zuständigen Bildungseinrichtung bewilligt werden.

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