915
BGFAP
CH-BL
§ 4 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG BGFAP) - Ausbildungskonzept
Förderung der Leistungen im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegenden
§ 4 EG BGFAP · Ausbildungskonzept
1. Die Einrichtungen gemäss § 3 Abs. 1 erstellen zuhanden der zuständigen Direktion ein Ausbildungskonzept für die praktische Ausbildung im Bereich der Pflege. Das Ausbildungskonzept muss vorgängig durch die betriebliche Abteilung Bildung der zuständigen Bildungseinrichtung bewilligt werden.