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BGFAP
CH-BL
§ 10 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG BGFAP) - Beiträge an höhere Fachschulen
Beiträge an höhere Fachschulen
§ 10 EG BGFAP · Beiträge an höhere Fachschulen
1. Der Kanton fördert zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt im Rahmen des Vertrags Gesundheitsberufe eine bedarfsgerechte Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse in der Pflege an der höheren Fachschule. Er bezieht die Bedarfsplanung gemäss § 2 mit ein.