Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
915.11 CH-BL

§ 13 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Verordnung Ausbildungsförderung Pflege, Vo EG BGFAP) - Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse Pflege HF

Erhöhung der Anzahl Abschlüsse Pflege HF
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 13 Verordnung Ausbildungsförderung Pflege, Vo EG BGFAP · Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse Pflege HF

1. Der Kanton unterstützt das Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt (BZG) gemäss § 10 EG BGFAP mit dem Ziel, die Anzahl der Ausbildungsabschlüsse Pflege HF zu erhöhen.

2. Zu diesem Zweck beteiligt er sich an der Finanzierung von Massnahmen des BZG, welche insbesondere

a. der Bekanntmachung des Bildungsgangs dienen;

b. den Einstieg in die Ausbildung erleichtern, namentlich an vorbereitenden Kursangeboten;

c. den Abbruch des Bildungsgangs vermindern, namentlich mittels speziellen Programmen;

d. die vertiefte Koordination zwischen den Lernbereichen Schule und Praxis fördern.

← § 12 Verordnung Ausbildungsförderung Pflege, Vo EG BGFAP Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Verordnung Ausbildungsförderung Pflege, Vo EG BGFAP) - Gegenstand § 14 Verordnung Ausbildungsförderung Pflege, Vo EG BGFAP →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →