914.13
VZH
CH-BL
§ 3 Verordnung über die Zulassung und Höchstzahlen (VZH) - Gesuche und Zulassungserteilung
Zulassungsverfahren
§ 3 VZH · Gesuche und Zulassungserteilung
1. Gesuche zur Tätigkeit zulasten der OKP sind der Direktion spätestens 2 Monate vor Tätigkeitsbeginn einzureichen.
2. Dem Gesuch sind die erforderlichen Urkunden über das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen beizufügen.
3. Gesuche werden unter der Voraussetzung der Vollständigkeit nach dem Zeitpunkt des Eingangs bei der Direktion berücksichtigt.
4. Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird die Zulassung erteilt.