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914.12 CH-BL

§ 38 Verordnung über die Berufe im Gesundheitswesen - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 38 Verordnung über die Berufe im Gesundheitswesen · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. April 2009 in Kraft.

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