Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
913.11 CH-BL

§ 34 Verordnung über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelverordnung) - Anwendbarkeit der Bestimmungen über öffentlichen Apotheken

Hausapotheken in öffentlichen und privaten Spitälern, Heimen und anderen Betrieben
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (54 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 34 Arzneimittelverordnung · Anwendbarkeit der Bestimmungen über öffentlichen Apotheken

1. Für die Hausapotheken gelten mit Ausnahme der §§ 9 - 12 und 14 Absatz 1 Buchstabe a die Bestimmungen über die öffentlichen Apotheken.

← § 33 Arzneimittelverordnung Verordnung über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelverordnung) - Geltungsbereich § 35 Arzneimittelverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →